Frau Dr. Ruppert im Interview mit der FAZ – Umstrittene Methode des CV-Tradings

Im Interview mit der FAZ kommentiert Frau Dr. Regina Ruppert das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt zum CV Trading. Hier wurde entscheiden, dass durch das bloße Zusenden von Kandidatenunterlagen kein Vertrag und damit keine Personalberatung vorläge. “Wir hoffen, dass hiermit dem massenhaften, beliebigen und oftmals auch ungefragten Versenden von Lebensläufen an Unternehmen ein Riegel vorgeschoben wird”, so Dr. Regina Ruppert. Den vollständigen Artikel finden Sie hier

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