Die aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichtes Frankfurt (OLG), setzt dem massenhaften Versenden von Kandidaten-Lebensläufen an Unternehmen – oftmals auch CV-Trading genannt – enge Grenzen. Im vorliegenden Fall hatte ein `Lebenslaufmakler` seinen Newsletter genutzt, anonymisierte Lebensläufe an Unternehmen zu versenden.
Im weiteren Verlauf hatte ein Unternehmen sich ein Profil freischalten lassen und diesen Arbeitnehmer auch tatsächlich eingestellt. Die Frankfurter Richter machen in ihrem Urteil aber deutlich, dass durch das bloße Zusenden von Kandidatenunterlagen noch kein Vertrag zu Stande kommt. Damit entstehe auch kein Anspruch auf eine Maklerpauschale, so das OLG.
Dr. Regina Ruppert, BDU-Vizepräsidentin: „Die Entscheidung war überfällig. Wir hoffen, dass hiermit dem massenhaften, beliebigen und oftmals auch ungefragten Versenden von Lebensläufen an Unternehmen ein Riegel vorgeschoben wird.” Lesen Sie die Stellungnahme des BDU hier
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